Bestattungsvorsorge-Ordner

Wir haben für Sie einen Ordner zusammengestellt, der Sie mit allen Informationen zur Bestattungsvorsorge versorgt:

Was man zum Thema Erbrecht wissen sollte

  • Erbschaftssteuer
    Nach einer Erbschaft wird in der Regel Erbschaftssteuer fällig, welche von den Erben gezahlt werden muss. Die Höhe der Erbschaftssteuer ist abhängig von der Erbmasse. Zusätzlich gelten verschiedene Freibeträge, je nach Verwandschaftsgrad der Erben, bis zu deren Höhe keine Erbschaftssteuer gezahlt werden muss. Stirbt z. B. ein Großelternteil, so ist für die Enkel ein Erbe bis 51.200 € steuerfrei. Darüber hinausgehende Erbschaften müssen versteuert werden.
    Um späteren strittigen Auseinandersetzungen der Erben vorzubeugen, ist es ratsam, die Hilfe des Rechtsanwalts und/oder Notars einzuholen. Wegen möglicher steuerlicher Aspekte kann auch das Hinzuziehen eines Steuerberaters sinnvoll sein.

      Steuerklasse I Freibetrag in Euro
    1. Ehegatten 307.000
    2. Kinder und Stiefkinder 205.000
    3. Abkömmlinge der Eltern und Stiefkinder 51.200
    4. Eltern und Voreltern 51.200

      Steuerklasse II Freibetrag in Euro
    1. Geschwister 10.300
    2. Abkömmlinge des 1.Grades von Geschwistern 10.300
    3. Stiefeltern 10.300
    4. Schwiegerkinder 10.300
    5. Schwiegereltern 10.300
    6. geschiedene Ehepartner 10.300

      Steuerklasse III Freibetrag in Euro

    Alle übrigen Erwerber und Zweckzuwendungen 5.200
  • Die Steuersätze sind gestaffelt, je nach Höhe des Vermögens beträgt der Steuersatz in Klasse:
    Steuerklasse I:    7 - 30%
    Steuerklasse II:  12 - 40%
    Steuerklasse III: 17 - 50%

 

  • Erbrecht
    Wir weisen darauf hin, dass sich die gesetzlichen Grundlagen ändern können. Die folgenden Ausführungen geben den Stand vom Juli 2001 wieder.
           
    Die Erbfallregelung kann zu Lebzeiten des Erblassers entweder in einer testamentarischen Verfügung individuell bestimmt werden, oder sie erfolgt nach der gesetzlichen Erbfolge. Bei der gesetzlichen Erbfolge überlässt man die Aufteilung des Nachlasses den Regelungen des Gesetzgebers.
    Diese Regelung lässt sich nur teilweise per Testament außer Kraft setzen. Ein Testament ist immer sinnvoll, z.B. wenn die gesetzliche Erbfolge nicht den Vorstellungen des Erblassers entspricht, wenn Grundbesitz oder größere Vermögenswerte vorhanden sind oder die Erben nicht sofort darüber verfügen sollen. Ein Testament muss bestimmte Kriterien erfüllen, um als solches rechtswirksam zu sein.
           
    Als Erbe stellt sich die Frage, ob man den Nachlass annimmt. Wenn dieser überschuldet ist, muss man auch die Verbindlichkeiten erben. Mit der Kenntnis von der Erbschaft und dem Grund, d.h. ob testamentarischer oder gesetzlicher Erbe, beginnt die 6-wöchige Ausschlagungsfrist. Es empfiehlt sich, einen Anwalt zur Beratung aufzusuchen.

Gesetzliche oder gewillkürte Erbfolge?

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Das gesetzliche Erbrecht der Ehegatten

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