Erdbestattung
Der Sarg wird nach der Trauerfeier auf einem Friedhof in einem Grab beigesetzt. Unterschieden werden die Gräber nach Reihen- und Wahlgräbern. Eine Grabstelle wird in der Regel auf dem Friedhof des Ortes erworben, in dem der Verstorbene seinen festen Wohnsitz hatte.
Wahlgrab
Ein Wahlgrab, z.B. Doppel- oder Familiengrab, ist individuell und wird vom Betroffenen oder den Angehörigen ausgewählt. Je nach Art können mehrere Beisetzungen in einer Grabstelle vorgenommen werden. Grabpflege und Grabstein fallen bei einem Wahlgrab bei mehreren Beisetzungen nur einmal an. Falls bereits ein Grab vorhanden ist, müssen die Verwendbarkeit überprüft und die Zustimmung des Nutzungsberechtigten eingeholt werden.
Reihengrab
Ein Reihengrab wird vom Friedhof zugeteilt - eine individuelle Auswahl ist daher nicht möglich. In einem Reihengrab darf jeweils nur ein Verstorbener beigesetzt werden. Es ist im Normalfall günstiger als ein Wahlgrab.
Rasen-Reihengrab mit Liegeplatte
Ein Rasen-Reihegrab wird auch vom Friedhof zugeteilt - eine individuelle Auswahl ist daher auch hier nicht möglich. Ein Rasen-Reihengrab ist nach Ablauf der gesetzlichen Ruhezeit nicht verlängerbar. Es ist zwingend vorgeschrieben, dass eine Namensplatte gelegt wird. Diese kann bereits in den Gebühren enthalten sein und wird von der Friedhofsverwaltung in Auftrag gegeben. Andere Friedhöfe überlassen die Bestellung der Grabplatten den Hinterbliebenen. Hier sind wir gerne behilflich!
Anonyme Erdbestattung
Diese findet in einem nicht individuell gekennzeichneten Gräberfeld statt. ACHTUNG: Anonyme Erdbestattungen sind nicht auf jeden Friedhof möglich! Sprechen Sie uns an - Wir informieren Sie gern!
